Stand: 11/2024 |
Zusammensetzung der Schulkonferenz - Mitwirkungsgremien
§ 43 des Sächsischen Schulgesetzes regelt die Aufgaben der Schulkonferenz:
(1) Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten. ...
Am 23.11.2022 konstituierte sich, neben der Schulkonferenz, der Elternrat und der Schülerrat des BSZ Freital-Dippoldiswalde. Nachfolgende Eltern und Schüler werden nunmehr die Interessen der Eltern und Schüler sowohl in der Schulkonferenz als auch in den jeweiligen Gremien außerhalb des BSZ Freital-Dippoldiswalde vertreten.
Lehrervertreter
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Elternvertreter
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Schulträger
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Schülervertreter
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Schulleitung
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