Hausordnung
Hausordnung BSZ „Otto Lilienthal“ Freital-Dippoldiswalde
- Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für alle Objekte des Beruflichen Schulzentrums Freital - Dippoldiswalde (Otto-Dix-Str. 2, 01705 Freital I Weißeritzstraße 11, 01744 Dippoldiswalde I Weißeritzstraße 4, 01744 Dippoldiswalde I Altenberger Str. 31, 01768 Glashütte).
- Unterrichtsablauf und Pausen
Für die Stunden- und Pausenzeiten gilt folgende Regelung:
Freital:
- Stunde 07.20 - 08.05 Uhr
- Stunde 08.10 - 08.55 Uhr
Frühstückspause
- Stunde 09.25 - 10.10 Uhr
- Stunde 10.20 - 11.05 Uhr
zentrale Pause
- Stunde 11.15 - 12.00 Uhr
- Stunde 12.10 - 12.55 Uhr
Mittagspause
- Stunde 13.25 - 14.10 Uhr
- Stunde 14.15 - 15.00 Uhr
zentrale Pause
- Stunde 15.10 - 15.55 Uhr
- Stunde 15.55 - 16.40 Uhr
Blockstunden umfassen immer 2 Unterrichtsstunden und können ohne Pause abgehalten werden. Dies ist individuell durch die Pädagogen regelbar, ansonsten gelten 45 min/Unterrichtsstunde mit anschließender Pause wie angegeben. Die Schule ist von 06.30 Uhr bis mindestens 17.00 Uhr geöffnet.
Standort in Dippoldiswalde für die Fachschüler zum Praktikum in der Weißeritzstr.11: |
Standort in Dippoldiswalde für die Schüler des |
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1. Stunde 07.30 - 08.15 Uhr 2. Stunde 08.15 - 09.00 Uhr Frühstückspause 3. Stunde 09.30 - 10.15 Uhr 4. Stunde 10.15 - 11.00 Uhr Mittagspause 5. Stunde 11.30 - 12.15 Uhr 6. Stunde 12.15 - 13.00 Uhr 7. Stunde 13.10 - 13.55 Uhr 8. Stunde 13.55 - 14.40 Uhr |
1. Stunde 07.30 - 08.15 Uhr |
Standort in Glashütte:
- Stunde 07.10 - 07.55 Uhr
- Stunde 08.00 - 08.45 Uhr
Frühstückspause
- Stunde 09.10 - 09.55 Uhr
- Stunde 10.05 - 10.50 Uhr
- Stunde 11.00 - 11.45 Uhr
Mittagspause
- Stunde 12.15 - 13.00 Uhr
- Stunde 13.05 - 13.50 Uhr
- Stunde 14.00 - 14.45 Uhr
- Stunde 14.50 - 15.35 Uhr
- Stunde 15.40 - 16.25 Uhr
- Ordnung und Sauberkeit
Für das Abstellen von Fahrzeugen stehen Schülern und Lehrlingen in Freital die gekennzeichneten Parkflächen links neben dem Heizhaus und der Parkplatz „Am Stadion“ zur Verfügung. In der Weißeritzstraße 11 in Dippoldiswalde können die Fachschüler im Schulgelände gegenüber der Sporthalle parken. Für das Abstellen von Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern steht der Zweiradparkplatz im Schulgelände der Weißeritzstr. 4 in Dippoldiswalde zur Verfügung. Das Befahren des Schulgeländes mit PKW ist Schülern nicht erlaubt. In Glashütte steht den Schülern ein Schülerparkplatz mit einer begrenzten Anzahl an Parkplätzen unmittelbar links nach der Einfahrt zur Verfügung. Das Parken außerhalb dieses Parkplatzes ist auf dem Grundstück nicht erlaubt.
Die Unterrichtsstunden beginnen und enden mit dem Klingelzeichen. Die Pausen dienen der Entspannung sowie zum erforderlichen Zimmerwechsel und zur Bereitstellung von Unterrichtsmitteln.
Mit allen materiellen Mitteln ist sorgsam umzugehen.
Über verspätet eintreffende Auszubildende, Fehlstunden sowie Fehltage ist im Klassenbuch durch den jeweiligen Fachlehrer oder Klassenlehrer Nachweis zu führen. Das Schulgelände darf während der Ausbildungszeit (Stundenplan) nicht verlassen werden. Ein Verstoß gegen diese Festlegung erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Betreten der Werkstätten und Laboratorien zum Praktikum und Laborunterricht ist nur nach Aufforderung durch den Fachlehrer oder Werkstattmeister gestattet.
Es ist von den Klassen im wöchentlichen Wechsel ein Ordnungsdienst mit folgenden Pflichten zu stellen:
- Gewährleistung der Zimmer- und Tafelordnung während des Ausbildungstages
- Schließen der Fenster beim Verlassen des Raumes
Die Sitzordnung in der Klasse wird für jeden Schüler im Sitzplan festgelegt.
Jede Ruhestörung ist zu vermeiden. Die Normen für das Verhalten im Unterricht sind einzuhalten. Die Nutzung privater mobiler Kommunikationsmittel, die nicht zum Unterrichtsgeschehen beitragen, sind während des Unterrichts untersagt. Ausschließlich in Absprache mit der Lehrkraft ist die Nutzung privater Technik (z.B. Laptop) im Interesse des Lernprozesses möglich.
Das Essen ist im Unterricht verboten. Das Trinken kann - nach Abstimmung mit dem jeweils unterrichtenden Fachlehrer - erlaubt werden, wenn der Unterricht dadurch nicht gestört wird. In Kabinetten, Laboren und Werkstätten sind das Essen und Trinken prinzipiell untersagt. Während der Ausbildungszeit darf niemand unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Das Mitführen von Gegenständen, die eine Bedrohung darstellen oder dem Ansehen der Schule schaden, ist verboten.
Die Schule bietet allen Schüler/-innen Schutz vor Rassismus, Antisemitismus, Gewalt und Diskriminierung in jeder Form. In diesem Zusammenhang wird in unserer Schule die verdeckte oder offene Zurschaustellung aller Symbole und das Propagieren menschenfeindlicher Gesinnung nicht toleriert. Dazu zählen u.a. die in den extremistischen Szenen verwendetet Bekleidungsmarken und Dresscodes, entsprechende Print- und Werbemedien, handschriftlich erstellte Schriftzüge, Texte, Logos, Ton-/Bildträger, Klingeltöne und Online-Veröffentlichungen.
- Belehrungen
Durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen hat der Schüler oder Auszubildende den Nachweis bei Abwesenheit zu erbringen.
Maschinen, Geräte und Anlagen dürfen nur nach Unterweisung und mit Auftrag in Betrieb genommen werden. Für die Arbeit in Laboratorien und Werkstätten sind spezielle Belehrungen zu berücksichtigen. Für den Sport- und Technologieunterricht gelten Sonderbestimmungen. Die Belehrung erfolgt durch den zuständigen Fachlehrer.
Festlegungen zur Brandschutz- und Evakuierungsordnung werden gesondert getroffen.
- Meldepflicht
Meldepflichtig sind beim Klassenlehrer oder im Sekretariat unmittelbar nach Auftreten:
- Unfälle während der Ausbildungszeit
- Wegeunfälle
- Diebstähle u.a. kriminelle Handlungen
- Beschädigungen am Inventar
- Häufung von Infektionen
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Schüler/Lehrlinge bzw. bei Minderjährigen deren Eltern verpflichtet, die Schule beim Auftreten der Erkrankungen Cholera, Diphtherie, Enteritis durch entero-hämorrhagische E.coli (EHEC), virusbedingtem hämorrhagischen Fieber, Haemophilus, influenzae Typ b-Meningitis, Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte), Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, SARS-CoV-2 (Covid19), Scabies (Krätze), Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes Infektion unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Verstöße gegen die Verhaltensnorm
Für fahrlässig oder vorsätzlich entstandene Schäden am Inventar oder Schulgebäude bzw. Schulgelände ist der Auszubildende materiell verantwortlich.
Die Hausordnung tritt in geänderter Fassung mit Wirkung vom 01.06.2019 in Kraft.
Driesel, Schulleiterin